1×1 der Mandatierung

Rechtlichen Rat frühzeitig einzuholen kann Herausforderungen identifizieren, Konflikte vermeiden und folglich Zeit und Kosten sparen

Anwalt St.Gallen

Wann ist der Beizug zu empfehlen?

Unterschiedliche Herausforderungen oder Fragestellungen machen den Beizug einer rechtlichen Beratung oder Vertretung erforderlich: Der Eingang eines unberechtigten Forderungsschreibens, das Einreichen eines Baugesuchs, die Gründung der eigenen Unternehmung, die Involvierung in ein Strafverfahren usw. Entscheiden Sie sich dazu, rechtlichen Rat einzuholen, empfehlen wir eine frühzeitige Mandatierung. So können ohne Umwege die besten und kostengünstigsten Lösungen gefunden werden.

Optimale Vorbereitung für eine erfolgreiche Erstbesprechung

Anlässlich einer Erstbesprechung setzen wir den Rahmen unserer Zusammenarbeit, beurteilen Chancen und Risiken, definieren die Marschroute und planen die nächsten Schritte. Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung vor Ort oder via Videotelefonie. Je besser Sie sich auf unsere Erstbesprechung vorbereiten, desto effizienter können wir an der Problemlösung arbeiten. Schreiben Sie dazu Ihre Gedanken und Fragen in Form einer Gedächtnisstütze auf. Nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit. Sie können uns die Informationen auch vorab via E-Mail oder Kontaktformular zustellen.

Transparente Honorargestaltung

Kostentransparenz ist uns wichtig: Das Honorar für unsere Tätigkeit berechnet sich nach dem Zeitaufwand. Der Stundensatz kann aufgrund der Schwierigkeit des Falles, der Dringlichkeit, den erforderlichen Spezialkenntnissen oder dem Streit- bzw. Interessenwert variieren. Der ordentliche Stundensatz beträgt zwischen CHF 280.00 und CHF 350.00 zuzüglich einer Kleinspesenpauschale (Porti, Kopierkosten, Telefongebühren etc.) von 4%. Das Honorar ist mehrwertsteuerpflichtig. Der anwendbare Stundenansatz wird an der Erstbesprechung vereinbart.

Die Gebühren für Beurkundungen und Beglaubigungen richten sich nach dem Gebührentarif für Gemeinden.

Rechtsschutzversicherungen und alternative Lösungen

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, empfehlen wir Ihnen, den Fall der Versicherung zu melden. Klären Sie ab, ob Ihr Fall über Ihre bestehende Police abgedeckt ist. Ihre Versicherung prüft nach der Anmeldung, ob und in welchem Umfang eine Deckung für die rechtliche Beratung besteht. Hier finden Sie die vom Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) ausgearbeitete Checkliste für den Umgang mit Rechtsschutzversicherungen. Erfordern es die finanziellen Verhältnisse, prüfen wir für Sie die unentgeltliche Rechtspflege.

Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf und lernen Sie uns kennen.

Nutzungsbedingungen

  1. Das Kontaktformular dient der Übermittlung und Prüfung des Sachverhaltes und der dazu erforderlichen Unterlagen. Mit Einreichen des Kontaktformulars entsteht noch kein Auftragsverhältnis. Erst mit der ausdrücklichen Annahme des Mandates durch die Novalex Rechtsanwälte AG wird ein Auftragsverhältnis begründet. Die Novalex Rechtsanwälte AG übernimmt bis zur ausdrücklichen Annahme des Mandates keinerlei Verantwortung und lehnt jedwede Haftung ab.

  2. Mit Absenden des Kontaktformulars erklärt sich der User damit einverstanden, dass die Korrespondenz über nicht verschlüsselte Kanäle erfolgt. Mitteilungen, welche über diese Website versendet werden, können abgefangen oder von Unbefugten gelesen werden.