Unterschiedliche Herausforderungen oder Fragestellungen machen den Beizug einer rechtlichen Beratung oder Vertretung erforderlich: Der Eingang eines unberechtigten Forderungsschreibens, das Einreichen eines Baugesuchs, die Gründung der eigenen Unternehmung, die Involvierung in ein Strafverfahren usw. Entscheiden Sie sich dazu, rechtlichen Rat einzuholen, empfehlen wir eine frühzeitige Mandatierung. So können ohne Umwege die besten und kostengünstigsten Lösungen gefunden werden.
Anlässlich einer Erstbesprechung setzen wir den Rahmen unserer Zusammenarbeit, beurteilen Chancen und Risiken, definieren die Marschroute und planen die nächsten Schritte. Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung vor Ort oder via Videotelefonie. Je besser Sie sich auf unsere Erstbesprechung vorbereiten, desto effizienter können wir an der Problemlösung arbeiten. Schreiben Sie dazu Ihre Gedanken und Fragen in Form einer Gedächtnisstütze auf. Nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit. Sie können uns die Informationen auch vorab via E-Mail oder Kontaktformular zustellen.
Kostentransparenz ist uns wichtig: Das Honorar für unsere Tätigkeit berechnet sich nach dem Zeitaufwand. Der Stundensatz kann aufgrund der Schwierigkeit des Falles, der Dringlichkeit, den erforderlichen Spezialkenntnissen oder dem Streit- bzw. Interessenwert variieren. Der ordentliche Stundensatz beträgt zwischen CHF 280.00 und CHF 350.00 zuzüglich einer Kleinspesenpauschale (Porti, Kopierkosten, Telefongebühren etc.) von 4%. Das Honorar ist mehrwertsteuerpflichtig. Der anwendbare Stundenansatz wird an der Erstbesprechung vereinbart.
Die Gebühren für Beurkundungen und Beglaubigungen richten sich nach dem Gebührentarif für Gemeinden.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, empfehlen wir Ihnen, den Fall der Versicherung zu melden. Klären Sie ab, ob Ihr Fall über Ihre bestehende Police abgedeckt ist. Ihre Versicherung prüft nach der Anmeldung, ob und in welchem Umfang eine Deckung für die rechtliche Beratung besteht. Hier finden Sie die vom Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) ausgearbeitete Checkliste für den Umgang mit Rechtsschutzversicherungen. Erfordern es die finanziellen Verhältnisse, prüfen wir für Sie die unentgeltliche Rechtspflege.
Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf und lernen Sie uns kennen.