Bei rund 20% der KMU steht in den nächsten Jahren die Unternehmensnachfolge an. Eine erfolgreiche Nachfolgeregelung ist entscheidend für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen will, sollte spätestens fünf Jahre vorher mit der Nachfolgeplanung begonnen werden. Ein Generationenwechsel ist keine einfache Aufgabe und erfordert eine sorgfältige Abwägung der Interessen von Unternehmern und potenziellen Nachfolgern.
Die Herausforderungen bei der Nachfolgeplanung sind vielfältig. Neben betriebswirtschaftlichen Aspekten müssen auch rechtliche und steuerliche Fragen bedacht werden. Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind ebenso wichtig wie die individuelle finanzielle Situation der Unternehmer und potenziellen Nachfolgern.
Für die Unternehmerin oder den Unternehmer können familiäre Fragen wie die Gleichbehandlung der Nachkommen und die Sicherstellung der Vorsorge von grosser Bedeutung sein. Darüber hinaus existieren oft emotionale Hürden, die es zu überwinden gilt, wenn es darum geht, das eigene Lebenswerk in die Hände eines Nachfolgers zu übergeben.
Der potenzielle Nachfolger steht seinerseits vor der Herausforderung, die Finanzierung der Übernahme sicherzustellen und das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen zu können. Dabei müssen nicht nur betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden, wie bspw. die begonnene Digitalisierung vorangetrieben werden, sondern auch die rechtliche Struktur des Unternehmens neu evaluiert und möglicherweise angepasst werden.
Bei der Interessenabwägung spielt die Unternehmensbewertung eine zentrale Rolle, welche die Finanzierbarkeit der Nachfolgelösung mitbeeinflusst. Damit das Unternehmen verkaufs- bzw. übergabefähig gemacht werden kann, muss genügend Zeit eingeplant werden, um die Organisationsstruktur zu straffen und nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte, z.B. Liegenschaften oder Beteiligungen, von der Unternehmung zu trennen. Die Herausforderung der Nachfolgeplanung besteht darin, all diese Facetten zu berücksichtigen und eine massgeschneiderte Lösung zu finden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
Die Frage nach der geeigneten Nachfolgelösung ist für viele KMU entscheidend. Soll das Unternehmen innerhalb der Familie weitergegeben oder ausserhalb der Familie verkauft werden, etwa an das Management der Unternehmung (sog. Management Buy-out) oder Dritte? Die Evaluierung von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein aufwendiger Prozess, der Zeit und Ressourcen erfordert.
In vielen Fällen ist es ratsam, potenzielle Nachfolger frühzeitig in das Management einzubinden, um einen reibungslosen Übergang und den Wissenstransfer sicherzustellen. Dies kann beispielsweise durch eine frühzeitige Beteiligung am Unternehmen erfolgen, wodurch eine langfristige Bindung und erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens unterstützt werden können.
Nicht immer können potenzielle Nachfolger den Übernahmepreis vollständig aus eigenen Mitteln aufbringen. Die Frage der Finanzierbarkeit betrifft demnach auch die Unternehmerin oder den Unternehmer. In der Regel wird ein potenzieller Nachfolger einen Teil des Übernahmepreises sogleich aus den Ersparnissen bezahlen, die im Rahmen einer frühzeitigen Nachfolgeplanung geäufnet werden konnten. Für die Restfinanzierung kommt ein klassischer Bankkredit in Frage; dieser hängt jedoch vom geforderten Übernahmepreis ab.
Wenn das Eigenkapital und der Bankkredit nicht ausreichen, kann zusätzlich oder alternativ ein Verkäuferdarlehen gesprochen werden. Die Finanzierung wird verzinst und aus den laufenden Gewinnen schrittweise zurückbezahlt.
Die ausgeschütteten Gewinne, die zur Rückzahlung gedacht sind, würden dann aber der Einkommensteuer unterliegen. Wird eine Finanzierungsholding dazwischengeschaltet, können Gewinne an die Finanzierungsholding ausgeschüttet und zur steuerfreien Rückzahlung der Darlehen verwenden werden. Steuerersparnisse können anderweitig eingesetzt oder zur schnelleren Rückzahlung verwendet werden.
Die Vorteile einer strukturierten Nachfolge liegen darin, dass die Unternehmensnachfolge auch in familiärem Kontext zu Marktpreisen erfolgen kann. Die Unternehmerin oder der Unternehmer kann einen steuerfreien Kapitalgewinn realisieren, vorausgesetzt die Anteile werden im Privatvermögen gehalten und fünf Jahre nach dem Verkauf wird keine nichtbetriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet.
Zwischenfälle und äussere Umstände können jederzeit eine Krisenintervention erforderlich machen. Es ist daher nie zu früh, sich auf einen unerwarteten Ausfall der Unternehmerinnen oder Unternehmer vorzubereiten.
Auch eine von äusseren Umständen ausgelöste Nachfolge sollte bedacht werden.
Dazu können eine letztwillige Verfügung, ein Vorsorgeauftrag oder ein Gesellschafter- bzw. Aktionärbindungsvertrag hilfreich sein. Gerne berät Sie unser Team unter Berücksichtigung persönlicher und wirtschaftlicher Zielsetzungen detailliert, welche Nachfolgelösung für Sie in Betracht kommt.
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