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Arbeitsrecht

Bildquelle: Freepik

Eines der alltäglich relevanten Rechtsgebiete ist das Arbeitsrecht, das beinahe jeden und jede irgendwann einmal betrifft. Sei es nun die Frage, welche Bestimmungen in einem Arbeitsvertrag zulässig sind, die Gültigkeit einer Kündigung, oder die Frage der Geltung eines Gesamtarbeitsvertrages für eine bestimmte Unternehmung.

Jede Situation im Arbeitsrecht ist einzigartig. Kündigungsfristen, gesetzliche Vorschriften und individuelle Vereinbarungen müssen genau geprüft werden. Falsche Entscheidungen können zu kostenintensiven Streitigkeiten führen, weshalb eine rechtzeitige und kompetente Beratung entscheidend ist.

Unsere Kanzlei berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer praxisnah, lösungsorientiert und verständlich. Wir helfen Konflikte zu klären, gemeinsam Lösungen zu finden und wenn nötig Ihre Rechte durchzusetzen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber in der Schweiz

Situationen, in denen wir Arbeitgeber regelmässig beraten, unterstützen und in Prozessen vertreten, sind typischerweise:

Arbeitsverträge

Neue oder bestehende Arbeitsverträge müssen geprüft oder erstellt werden, z.B. für Teilzeit, Arbeit auf Abruf oder befristete Stellen.

Arbeitsbewilligung

Ausländische Mitarbeitende sollen eingestellt und dabei Fragen zu Arbeitsbewilligungen, Quellensteuer oder Sozialversicherungsabgaben geklärt werden.

Kündigung

Bei Konflikten mit Mitarbeitenden müssen Abmahnungen, Kündigungen sowie Regeln zu Sperrfristen und Lohnfortzahlung beachtet werden.

Reglemente

Personal- und Spesenreglemente sowie Regeln zu Arbeitszeiten, Homeoffice oder Boni müssen erstellt werden.

Personalentscheide

Strategische Personalentscheidungen, z.B. Versetzungen, Beförderungen oder interne Umstrukturierungen, müssen rechtlich abgesichert werden.

Compliance

Arbeitsrechtliche Compliance-Fragen wie Datenschutz, Arbeitssicherheit und Mitwirkungsrechte müssen rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Arbeitsverträge

Neue oder bestehende Arbeitsverträge müssen geprüft oder erstellt werden, z.B. für Teilzeit, Arbeit auf Abruf oder befristete Stellen.

Arbeitsbewilligung

Ausländische Mitarbeitende sollen eingestellt und dabei Fragen zu Arbeitsbewilligungen, Quellensteuer oder Sozialversicherungsabgaben geklärt werden.

Kündigung

Bei Konflikten mit Mitarbeitenden müssen Abmahnungen, Kündigungen sowie Regeln zu Sperrfristen und Lohnfortzahlung beachtet werden.

Reglemente

Personal- und Spesenreglemente sowie Regeln zu Arbeitszeiten, Homeoffice oder Boni müssen erstellt werden.

Personalentscheide

Strategische Personalentscheidungen, z.B. Versetzungen, Beförderungen oder interne Umstrukturierungen, müssen rechtlich abgesichert werden.

Compliance

Arbeitsrechtliche Compliance-Fragen wie Datenschutz, Arbeitssicherheit und Mitwirkungsrechte müssen rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Arbeitsrechtliche Fragen für Arbeitnehmer in der Schweiz

Situationen, in denen wir Arbeitnehmer regelmässig beraten, unterstützen und vertreten, sind unter anderem:

Kündigung

Plötzliche Kündigungen erhalten, bei denen unklar ist, ob sie gültig oder missbräuchlich sind.

Vergütung

Streit über Arbeitszeiten, Lohn, Bonus, Gratifikationen, variable Vergütungen oder Abfindungen.

Konflikte

Konflikte am Arbeitsplatz wie Mobbing, Diskriminierung oder Verletzung der Fürsorgepflicht müssen gelöst werden.

Krankheit

Fragen zu Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arztzeugnissen oder Lohnfortzahlung müssen geklärt werden.

Zeugnisse

Auseinandersetzungen über Konkurrenzverbote, Arbeitszeugnisse oder Zeugnisformulierungen.

Verhandlungen

Unterstützung bei Verhandlungen über Arbeitsvertragsänderungen, Versetzungen, Teilzeitwünsche oder Rückkehr nach längerer Abwesenheit.

Kündigung

Plötzliche Kündigungen erhalten, bei denen unklar ist, ob sie gültig oder missbräuchlich sind.

Vergütung

Streit über Arbeitszeiten, Lohn, Bonus, Gratifikationen, variable Vergütungen oder Abfindungen.

Konflikte

Konflikte am Arbeitsplatz wie Mobbing, Diskriminierung oder Verletzung der Fürsorgepflicht müssen gelöst werden.

Krankheit

Fragen zu Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arztzeugnissen oder Lohnfortzahlung müssen geklärt werden.

Zeugnisse

Auseinandersetzungen über Konkurrenzverbote, Arbeitszeugnisse oder Zeugnisformulierungen.

Verhandlungen

Unterstützung bei Verhandlungen über Arbeitsvertragsänderungen, Versetzungen, Teilzeitwünsche oder Rückkehr nach längerer Abwesenheit.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Wir prüfen Arbeitsverträge auf Gültigkeit, faire Regelungen und mögliche Risiken, für Arbeitnehmer und Kader. Wir berücksichtigen dabei einschlägige Bestimmungen aus Arbeitsgesetz, GAVs und NAVs. Bei internationalen Entsendungen oder bei Ansiedlungen von Arbeitnehmern unterstützen wir umfassend, seien es Entsendungsverträge oder Arbeitsbewilligungen.

Lohn und Überstunden

Wir prüfen, welche Ansprüche bestehen, wie variable Lohnbestandteile, Gratifikationen und Boni rechtssicher und nachvollziehbar im Arbeitsvertrag festgelegt werden können und wie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gezielt gestaltet und umgesetzt werden.

Kündigungen von Arbeitsverträgen

Bei Kündigungen prüfen wir Fristen, Form, Wirksamkeit und Zulässigkeit (fristlose Kündigung). Wir berechnen, welche Abfindungen oder Ansprüche realistisch sind, unterstützen bei Verhandlungen und setzen Ansprüche durch – aussergerichtlich oder gerichtlich. Wir begleiten Änderungskündigungen und prüfen, ob Anpassungen rechtlich zulässig sind. Wir verhandeln einvernehmliche Lösungen mittels Aufhebungsvereinbarungen.

Konfliktlösung und Durchsetzung

Wir streben einvernehmliche Lösungen an, um die Interessen unserer Klientinnen zu wahren. Kann keine Einigung erzielt werden, vertreten wir kompetent vor Schlichtungsbehörden und Gerichten. Wir unterstützen bei Massenentlassungen oder Um-strukturierungen, bei der Verhandlung von Sozialplänen und arbeiten mit Personalkommissionen zusammen.

Reglementen und Weisungen

Wir erstellen zeitgemässe Personalreglemente und verständliche Weisungen zu Arbeitszeit, Homeoffice, Weiterbildung sowie IT- und Datenschutz und setzen diese praxisnah in Ihrem Unternehmen um. Die Dokumente sind klar, übersichtlich und leicht umsetzbar.

Wie läuft unsere arbeitsrechtliche Beratung ab ?

01

Kontaktaufnahme

Sie schildern Ihre Situation telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir besprechen, welche Unterlagen oder Informationen benötigt werden, und planen den nächsten Schritt. Erstgespräche können vor Ort oder online (z.B. über MS-Teams) stattfinden.

02

Erstbeurteilung

Wir prüfen alle relevanten Unterlagen – z.B. Arbeitsverträge, Kündigungen, Zeugnisse oder bestehende Reglemente – und geben eine erste Einschätzung. Dabei erklären wir verständlich, welche Rechte, Pflichten oder Optionen bestehen und welche Risiken zu beachten sind.

03

Strategieentwicklung

Gemeinsam mit Ihnen legen wir das weitere Vorgehen fest. Wir prüfen, ob eine aussergerichtliche Lösung oder gerichtliche Schritte sinnvoll sind. Bei beratenden Mandaten entwickeln wir anhand Ihrer Ausgangslage passende Arbeitsverträge, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder Reglemente.

04

Umsetzung

Wir vertreten Ihre Interessen aktiv in Verhandlungen, im Schriftverkehr oder vor Gericht. Bei beratenden Mandaten leiten wir Sie beim Abschluss von Arbeitsverträgen oder beim Erlass von Personalreglementen und Weisungen. Ziel ist eine effiziente, rechtssichere und praktikable Lösung.

05

Nachbetreuung

Auch nach Abschluss des Mandates stehen wir Ihnen beratend zur Seite – sei es bei Folgefragen, Anpassungen von Verträgen, Reglementen oder bei Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften.

Kostenhinweis

Unsere Beratung erfolgt transparent und berufsrechtskonform. Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand, der Komplexität des Falles und der Art der Vertretung. Vor Mandatierung erstellen wir eine Kostenschätzung, sodass Sie jederzeit Klarheit über die zu erwartenden Honorare haben. Mehr dazu finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Arbeitsrecht.

Ja, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jederzeit Anspruch auf ein wohlwollendes, wahrheitsgetreues und vollständiges Arbeitszeugnis. Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Wir prüfen Zeugnisse auf unzulässige oder missverständliche Formulierungen und setzen bei Bedarf Korrekturen durch.

Während bestimmter Schutzfristen – etwa bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst – sind Kündigungen grundsätzlich unzulässig und rechtlich unwirksam. Wird dennoch gekündigt, kann die Kündigung nichtig sein oder sich das Arbeitsverhältnis verlängern. Die genaue Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

Im Arbeitsrecht gelten häufig kurze und zwingende Fristen. Bei einer missbräuchlichen Kündigung muss spätestens bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses schriftlich Einsprache erhoben werden. Danach bleibt eine Klagefrist von 180 Tagen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, um keine Ansprüche zu verlieren. Andere Ansprüche wie Lohn verjähren nach einer Dauer von fünf Jahren.

Kündigungen müssen klar formuliert, fristgerecht ausgesprochen und gesetzeskonform sein. Je nach Situation sind Kündigungsfristen, Sperrfristen sowie vertragliche oder gesamtarbeitsvertragliche Regelungen zu beachten. Wir prüfen, ob eine Kündigung formell korrekt ist, ob sie angefochten werden kann und welche Schritte sinnvoll sind.

Gemäss Obligationenrecht beträgt die Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr einen Monat, im zweiten bis neunten Dienstjahr zwei Monate und ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate, jeweils auf das Monatsende. Abweichende Regelungen in Arbeitsverträgen oder Gesamtarbeitsverträgen sind zulässig, müssen jedoch gesetzeskonform sein.

Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Eine ausserordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig und muss in der Regel unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Sie ist rechtlich oft umstritten.

Wer eine Kündigung als missbräuchlich erachtet, muss spätestens bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses schriftlich Einsprache beim Arbeitgeber erheben. Anschliessend kann innert 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Schlichtungsgesuch anhängig gemacht werden. Ohne rechtzeitige Einsprache gehen mögliche Ansprüche verloren.

In vielen Fällen lassen sich arbeitsrechtliche Konflikte einvernehmlich lösen. Durch Verhandlungen können etwa Aufhebungsvereinbarungen, Abfindungen oder andere einvernehmliche Regelungen erzielt werden. Ziel ist es, pragmatische Lösungen zu finden und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein Aufhebungsvertrag muss den übereinstimmenden Willen der Parteien, den Beendigungszeitpunkt sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses klar festhalten. Häufig werden zusätzlich Fragen zur Freistellung, zu Abfindungen, zu offenen Ansprüchen, zu Ferienguthaben sowie eine Saldoklausel geregelt. Eine rechtliche Prüfung ist besonders wichtig, da oft auf Rechte verzichtet wird.

Einseitige Lohnkürzungen sind grundsätzlich unzulässig. Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen müssen entweder einvernehmlich vereinbart oder mittels Änderungskündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorgenommen werden. Unangemessene oder sachlich nicht begründete Änderungen können als missbräuchlich gelten.

Der Konkurs des Arbeitgebers beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Je nach Situation kann das Arbeitsverhältnis weitergeführt, gekündigt oder übertragen werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten rasch handeln, um Lohn- und Sozialversicherungsansprüche zu sichern und Fristen einzuhalten.

Kontakt

Erreichen Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter +41 71 510 92 20. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.