Wir beraten und unterstützen Gemeinden, Behörden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften in allen Bereichen des öffentlichen Rechts, allgemeinen Verwaltungsrechts und Staatsrechts. Besonders Gemeindeverwaltungen, Zweckverbände und Kommissionen brauchen oft eine externe Expertise. Schon zu Beginn eines Verwaltungsverfahrens können komplexe Rechtsfragen auftreten. Unser Angebot umfasst die Erstellung von Verfügungen, die Anleitung von Entscheidungsorganen bei Rekursverfahren und die Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von öffentlich-rechtlichen Forderungen.
Ein besonderer Schwerpunkt unseres Teams liegt auf den öffentlich-rechtlichen Personalverhältnissen. Von deren Begründung, über die Mitarbeiterführung, bis hin zu Fragen der Auflösung oder Kündigung, allenfalls auch bei Administrativ- oder Disziplinarverfahren, bestehen diverse rechtliche Fallstricke. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen unsere Kompetenz in Sachen öffentliches Personalrecht zur Verfügung.
Wir planen auch öffentlich-rechtliche Strukturen. Dazu gehören die Gründung gemeindeeigener Betriebe, Körperschaften oder Anstalten.
Wir unterstützen bei der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Ausserdem erstellen wir die notwendigen Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Weisungen. So stellen Sie sicher, dass die nötigen Strukturen vorhanden sind und alle weiteren Schritte rechtlich abgesichert sind.
Wir erstellen auch rechtliche Gutachten für komplexe Fälle. Dazu gehören Themen wie Bau- und Planungsrecht sowie andere Bereiche des Staats- und Verwaltungsrechts. So helfen wir öffentlich-rechtlichen Entscheidungsorganen, ihre Verfahren effizient und rechtssicher durchzuführen. Dadurch können sie ihre Entscheidungen auf eine solide rechtliche Grundlage stellen.