Als öffentliche Urkundspersonen führen wir Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsakten durch. Mit einer Beglaubigung bestätigt die Urkundsperson die Echtheit von Unterschriften, Kopien, Abschriften, Kalenderdaten, Übersetzungen oder anderen Dokumenten. Diese werden regelmässig von Banken, Versicherungen und Behörden verlangt.
Einige Rechtsgeschäfte und Dokumente sind nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet werden. Dies gilt beispielsweise für Ehe- und Erbverträge. Die Urkundsperson versichert sich dabei, dass der Inhalt der Urkunde mit dem erklärten Willen der Vertragsparteien übereinstimmt. Es empfiehlt sich auch Testamente öffentlich zu beurkunden, damit später keine Zweifel an der Gültigkeit des Testamentes aufkommen.
Auch gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Statutenänderungen oder Kapitalerhöhungen erfordern eine öffentliche Beurkundung. Gerne beraten wir Sie vor der Beurkundung, entwickeln eine gemeinsame Lösung, zeigen Ihnen Vor- und Nachteile auf und bereiten die Urkunden vor – rasch, unkompliziert und zu einem angemessenen Preis.
Die Kosten im Zusammenhang mit Beglaubigungen und Beurkundungen richten sich nach dem zuvor vereinbarten Stundensatz zuzüglich der Gebühren gemäss kantonalem Gebührentarif. Um Kosten zu sparen, können für Gesellschaftsgründungen oder Ehe- und Erbverträge unsere «eServices» genutzt werden. Anhand der Formulare werden alle relevanten Informationen erhoben, um den Vorbereitungsprozess zu vereinfachen.