So individuell wie Ihr Alltag, aber mit grosser rechtlicher Bedeutung für alle Beteiligten

Das Vertragsrecht betrifft eine Vielzahl an Alltagssituationen, die alle vertraglich zwischen zwei Parteien geregelt werden. Sei es nun der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, ein Vertrag über Bauleistungen eines Unternehmers oder Architekten, der Vermögensverwaltungsvertrag bei einer Bank oder das Leasing eines neuen Autos. Für die Betroffenen ist es wichtig, schnell einen Überblick über die Rechtslage zu bekommen, und, im Streitfall, kompetente Beratung und Vertretung ihrer Interessen zu erhalten.
Unsere Kanzlei berät Sie und übernimmt regelmässig Ihre Vertretung vor allen Schlichtungsstellen und Gerichten, sowohl zur Forderungsdurchsetzung als auch zur Forderungsabwehr, in Fragen beispielsweise folgender Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht (mehr Informationen in der Rubrik “Arbeitsrecht“)
- Miet- und Pachtrecht (mehr Informationen in der Rubrik “Miet- und Pachtrecht“)
- Kaufverträge, einschliesslich Immobilienkaufverträge
- Finanzierungsverträge (Darlehen, Garantien, Bürgschaften)
- Auftragsrecht
- Werkverträge, einschliesslich Bauwerkverträge und Recht der Bauherren und Architekten, Verträge nach SIA-Norm 118
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