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Rechtssicherheit für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer in allen Belangen

Eines der wichtigsten alltäglich relevanten Rechtsgebiete ist das Arbeitsrecht, das beinahe jeden und jede irgendwann einmal betrifft. Sei es nun die Frage, welche Bestimmungen in einem Arbeitsvertrag zulässig sind, die Zulässigkeit einer Kündigung, oder die Frage der Geltung eines Gesamtarbeitsvertrags für eine bestimmte Unternehmung. Das Arbeitsrecht ist ein sehr dynamisches Gebiet und geprägt von Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch von Schnittfeldern mit anderen Rechtsgebieten wie dem Steuerrecht oder dem Sozialversicherungsrecht.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeberinnen als auch Arbeitnehmer und decken in unserer Praxis das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab, beispielsweise:

  • Erstellen und Prüfen von Arbeits- und Mandatsverträgen
  • Prozessführung vor den Schlichtungsstellen und Arbeitsgerichten
  • Steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Arbeitstätigkeit
  • Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitszeit, des Datenschutzes und der Sozialversicherungen
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Ansiedelung und migrationsrechtliche Beratung von Mitarbeitenden im internationalen Kontext

Auch öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse beispielsweise mit Gemeinden oder kantonalen Ämtern als Arbeitgeber werden von unserem Leistungsprofil miterfasst.