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Den Gestaltungsspielraum als Erblasser nutzen und die Rechte als Erbe wahren

Das Erbrecht umfasst sowohl einen grossen Teil der beratenden Tätigkeit unserer Kanzlei, sei es in Form unserer Notariatsdienstleistungen beim Planen, Begleiten und Erstellen von Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen, sei es bei der Führung erbrechtlicher Prozesse. Wir können dabei auf eine breite Erfahrung in allen zusammenhängenden Rechtegebieten abstützen und lassen regelmässig auch steuerrechtliche und familienrechtliche sowie unternehmensrechtliche Gesichtspunkte in unsere Beratung einfliessen. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auch auf Nachfolgelösungen im Bereich der KMU.

Folgende erbrechtliche Tätigkeiten sind Teil unserer Erfahrung im Bereich des Erbrechts:

  • Planung von individuellen Nachfolgelösungen, Beratung und Erstellung von Testamenten und Ehe- und Erbverträgen
  • Beurkundungen im Rahmen unserer notariellen Dienstleistungen
  • Planung, Begleitung und Umsetzung von Nachfolgelösungen im Bereich der Unternehmensnachfolge
  • Übernahme von Willensvollstreckungsmandaten für unsere Mandantschaft

Zudem führen wir für Sie Prozesse im erbrechtlichen Kontext, beispielsweise Teilungsprozesse, Anfechtungen oder Herabsetzungsklagen, und vertreten Sie dabei vor allen Gerichten. Dies gehört selbstverständlich ebenfalls zu unserem Portfolio.