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Die richtige Planung für Ihren Verein oder Ihre Stiftung

Vereine sind Zusammenschlüsse von Personen zur Verfolgung von verschiedenen Aufgaben, sei es zu politischen oder gesellschaftlichen Zwecken, sei es im Kontext von Wissenschaft und Forschung. Die Stockwerkeigentumsgemeinschaft ist eine spezielle Form von Zusammenschluss von Eigentümerinnen und Eigentümern, die ebenfalls nach dem Recht der Vereine funktioniert.

Die Stiftung besteht aus Vermögenswerten, die zusammen einem speziellen Zweck gewidmet sind. Sie finden sich sowohl im erbrechtlichen Kontext (beispielsweise Familienstiftungen) als auch mit gemeinnütziger Zielsetzung, zum Beispiel als Vergabestiftung.

Sowohl bei Vereinen als auch bei Stiftungen stellen sich häufig organisatorische Fragen, die eine gute rechtliche Planung und Umsetzung erfordern. Aber auch steuerliche Frage, allen voran die Möglichkeiten einer Steuerbefreiung gemeinnütziger Vereine und Stiftungen, sind von Bedeutung.

Wir verfügen über grosse Erfahrungen in allen Zusammenhängen des Vereins- und Stiftungsrechts, insbesondere bei:

  • Beratung und Vertretung in allen Fragen im Zusammenhang mit Stockwerkeigentümergemeinschaften
  • Gründung und Errichtung von Vereinen und Stiftungen im Rahmen unserer Notariatsdienstleistungen
  • Planung und Beratung im Zusammenhang mit Statuten und Reglementen
  • Steuerbefreiungen gemeinnütziger Institutionen

Bildquelle: Freepik