Die richtigen Vorkehrungen für alle Fälle treffen

Für den Fall einer Krankheit oder einer anderweitigen zukünftigen Urteilsunfähigkeit ist es für viele Menschen ein wichtiges Bedürfnis, durch vorausschauende Planung für alle Eventualitäten abgesichert zu sein. Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind dabei die wohl wichtigsten Instrumente, die wir in unserer täglichen Praxis für Sie erstellen und bei Bedarf beurkunden. Aber auch für den Fall, dass es zu einem kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Verfahren vor der zuständigen KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) kommt, können sich unsere Klientinnen und Klienten auf eine fundierte Beratung und zielgerichtete Vertretung verlassen.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Beratung und Planung individueller Vorsorgelösungen für Sie und Ihre Familie
- Beurkundung von Vorsorgeaufträgen im Rahmen unsere Notariatsdienstleistungen
- Vertretung im KESB-Verfahren sowie vor Gericht
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